Umfassende
Fremdsprachen-
kompetenz
Fundierte kaufmännische Ausbildung
Basisausbildung für die Gastronomie
Schule.aktiv.praktisch.kreativ
Schulautonome Vertiefung
Gesundheit und Soziales
erleichtert dir den Einstieg in Berufe im Gesundheits- und Sozialbereich.
Ziele:
- Vorbildung für Berufe im Gesundheits- und Sozialbereich
- Erste Hilfe, Säuglingspflege, Alten- und Krankenpflege
- Orientierungshilfe bei der Berufswahl
Stundentafel
Du kannst aus einer Reihe von unverbindlichen Übungen und Freigegenständen wählen – z.B. Chor, Mediation, … Je nach deinen persönlichen Interessen. Erwirb Zusatzqualifikationen, wie z.B. Pflegefit, Babyfit, Erste-Hilfe-Grundkurs und du hast entscheidende Vorteile bei der Bewerbung um einen Job.
Pflichtpraktikum
Zwischen der 2. und 3. Klasse musst du ein achtwöchiges Pflichtpraktikum in Betrieben der Wirtschaft – vorzugsweise in der Gastronomie – absolvieren.
Erasmus+ ist ein Programm der Europäischen Union für Bildung, Jugend und Sport. Es bietet dir die Möglichkeit, dein Praktikum im EU-Ausland zu absolvieren, mit finanzieller Unterstützung.
FW.
Was dann?
Als Absolvent/in der FW stehen dir viele Türen offen. Du kannst beispielsweise direkt in die Ausbildung zu folgenden Gesundheitsberufen einsteigen:
Auch beruflich hast du Möglichkeiten in zahlreichen Branchen:
- Wirtschaft
- Verwaltung und öffentlicher Dienst
- Tourismus
- Hotellerie und Gastronomie
- Gesundheits- und Sozialbereich
Die Abschlussprüfung:
- berechtigt zum Besuch des Aufbaulehrgangs, um die Reife- und Diplomprüfung abzulegen.
- berechtigt zur Ablegung der Berufsreifeprüfung.
- ersetzt die Unternehmerprüfung und qualifiziert zur Mitarbeiterführung.
- wird gem. § 34a Berufsausbildungsgesetz der Lehrabschlussprüfung für nachstehend angeführte Lehrberufe gleichgehalten. Das bedeutet, dass
- die Vereinbarung einer (Rest-)Lehrzeit für Absolvent/innen der betreffenden Schulen unzulässig ist und
- die Lehrlingsstellen die Eintragung eines Lehrvertrages zu verweigern haben.
- Bürokaufmann/-frau
- Restaurantfachmann/-frau
- führt für folgende Lehrberufe zu einer Anrechnung der Lehrzeit im unten genannten Ausmaß:
- Gastronomiefachmann/frau: 3 Lehrjahre
- Hotel- und Gastgewerbeassistent/in: 1 Lehrjahr
- Koch/Köchin: 1 Lehrjahr
- Systemgastronomiefachmann/frau: 1,5 Lehrjahre
- Betriebsdienstleistungskaufmann/frau: 2 Lehrjahre
- Hotel- und Gastgewerbeassistent/in: 2 Lehrjahre
- Reisebüroassistent/in: 1 Lehrjahr